Neu entfacht wurde die Diskussion um einen "gerechten Frieden" durch die kriegerischen Einsätze in Syrien. Die Terrormiliz IS verzeichnete 2015 enorme Gebietsgewinne, begleitet von Gewalt und Gräueltaten. Wie sollte das Ausland darauf reagieren? Die Großmächte beschlossen in den Krieg einzugreifen, auf unterschiedlichen Seiten. Dabei schreckten sie auch vorm Einsatz militärischer Gewalt nicht zurück.
Die Großmächte begründeten unter anderem damit, die Zivilgesellschaft damit vor weiteren Kriegsverbrechen wie Massakern und Giftgasangriffen schützen zu wollen. Tatsächlich führten die Kriegseinsätze der Großmächte teilweise aber zu enormen Schäden und einer Vielzahl auch an zivilen Todesopfern. Nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen kamen allein bei US-Einsätzen in der früheren IS-Hauptstadt Al-Rakka rund 1600 Menschen aus der Zivilbevölkerung ums Leben.
Impulsfragen:
Durch ihre Fachgremien waren und sind die Kirchen auch an der Diskussion um diese Fragen beteiligt. Sie initiieren und suchen den Austausch miteinander und mit Vertretern der Politik. Die Frage nach dem Zusammenhang von Gerechtigkeit und Frieden wird in den Kirchen seit der Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) in Busan 2013 vielfach im Zusammenhang mit der Pilgrimage of Justice and Peace diskutiert.
Eine weitere wichtige Grundlage für „just peace“ ist die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Staaten. Wesentliche Kennzeichen der Rechtsstaatlichkeit sind, dass jeder einzelne Bürger das Recht hat, staatliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, sowie ein unabhängiger Journalismus. Beide tragen insofern zum Frieden bei, als Willkür, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die öffentliche Propagierung falscher Tatsachen – auch falscher Vorwürfe – überprüfbar sind und aufgedeckt, entmachtet und geahndet werden können. Die EU ist – jedenfalls bisher – das Paradebeispiel für auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Frieden innerhalb einer Staatengemeinschaft. Aus diesem Grund ist auch das Eintreten für bürgerliche Rechte (Meinungsfreiheit, Datenschutz, Schutz der Privatsphäre) in unserer Gesellschaft friedensstiftendes Handeln im Sinn von These VIII.
Impulsfragen:
In der gemeindlichen Arbeit lässt sich die Blickrichtung auf die Handlungsoptionen zur Entschärfung von Konflikten erweitern. Das Thema Anlass, über Alternativen der Konfliktlösung nachzudenken und Aufmerksamkeit für Veränderungen in unserer Gesellschaft zu wecken. Statt Resignation („Ich kann ja doch nichts für den Frieden in der Welt tun“) lassen sich neue Impulse für ein friedliches Zusammenleben diskutieren.
Impulsfragen: