Rückkehrrecht und Bleiberecht

Mittwochskolumne von Paul Oppenheim

Palästinensisches Flüchtlingslager in Jordanien © Wikicommons/Lilly_M

Recht steht gegen Recht. Deutschland unterstützt das eine wie das andere. Israel soll bleiben. Juden haben dort ein Bleiberecht. Das ist Staatsräson. Palästinenser haben ein Recht auf Rückkehr, aber auch sie sollen bleiben, wo sie sind. Dafür zahlen wir viel Geld. Kann dieser Plan aufgehen?

Die wichtigsten Verbündeten Israels zahlen das meiste Geld an das Hilfswerk der UNO für Palästinensische Flüchtlinge (UNRWA). Daraus werden 58 sogenannte „Lager“, Schulen, Krankenhäuser, Hochschulen und Lebensmittellieferungen für Palästinenser in Jordanien, dem Libanon, Syrien, dem Westjordanland und Gaza finanziert.

Beinahe 6 Millionen Nachfahren der arabischen Flüchtlinge, die das heutige Israel verlassen haben, werden vom UNO-Hilfswerk versorgt. Die arabischen Länder haben – mit Ausnahme Jordaniens – beschlossen, ihnen weder Wohnrecht noch Staatsangehörigkeit zu geben. Sie sollen friedlich in den „Lagern“ bleiben, sich von der Weltgemeinschaft versorgen lassen und auf Rückkehr hoffen.

Die Gräueltaten der Terroristen aus Gaza und die Kriegshandlungen dieser Tage lassen die Unsinnigkeit dieser scheinheiligen Politik offenbar werden. Rückkehrrecht und Bleiberecht sind doch nicht miteinander vereinbar, aber wie kann diese bittere Wahrheit in Frieden gelebt werden?


Paul Oppenheim