Der Weg zur Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche
Von einer 'konfessionellen Sammlung' zu einem gemeinsamen Bekenntnis
1882 wurden die Reformierten auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsens zu einer Kirche zusammengeschlossen. Sie verstanden sich jedoch nicht als Landeskirche, sondern als Bekenntniskirche - allerdings zunächst ohne ein Bekenntnis als das verbindliche einzuführen. Im Prozess der "konfessionellen Sammlung" spielte der Heidelberger Katechismus eine "herausregende Rolle", schreibt Hans-Georg Ulrichs.
Der Kirchenhistoriker zeigt aber auch, dass im Zuge dieser Profilierung andere reformierte Bekenntnisse zurückgedrängt wurde. Während des "Kirchenkampf" wurde der Heidelberger Katechismus 1936 als verbindliches Bekenntnis eingeführt. Mit diesem "Bekenntnis" war zwar eine klare Ablehnung der Deutschen Christen verbunden, jedoch auch ein Verzicht auf das aktuelle Bekennen, wie Vertreter der Bekennenden Kirche ihren Antagonisten vorwarfen. Die Barmer Theologische Erklärung wurde nicht als Bekenntnis angenommen.
Kirchenrechtlich eindeutig geklärt wurde der Bekenntnisstand der reformierten Kirche jedoch erst mit der Verfassungsreform 1970 - zu Gunsten von "Heidelberger" und "Barmer". Zur Rolle des Heidelberger Katechismus in diesem Teil der reformierten Kirchengeschichte fasst Ulrichs sein Forschungsergebbnis zusammen:
Der Heidelberger habe "in der Geschichte der niedersächsischen Reformierten eine herausragende kirchenpolitische und -praktische Funktion" gehabt: "Es waren nicht selten - aus heutiger Sicht - 'Konservative', die sich auf ihn beriefen."
Hans-Georg Ulrichs