" (...) In der eingangs zitierten Auslegung des alttestamentlichen Gebotes, einen Teil der Früchte des Feldes den Armen zu überlassen (Dtn. 24,19-22), schreibt Calvin: „Es ist ein Privileg, das Gott den Menschen gibt und das wir hoch schätzen müssen, wenn jeder sein Eigentum ohne Widerspruch sein eigen nennen darf. Wer ein Feld besitzt, darf das Getreide darauf ernten und damit seine Familie ernähren. … Auch wenn wir nach menschlicher Weise sagen können: ‚Das gehört mir!‘, sollen wir auf Gott schauen, der uns in diese privilegierte Position versetzt hat! Das Ganze soll nicht in unseren Händen bleiben. Es muss verteilt werden – einerseits gemäss unseren Möglichkeiten, andererseits gemäss der Not der Nächsten.“ Einfach und präzis formuliert Calvin hier drei weitreichende wirtschaftsethische Grundsätze: die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (ja zum Eigentum, aber verbunden mit der Pflicht gerechter Verteilung), gerechte Lastenverteilung (z.B. Steuerlast nach den finanziellen Möglichkeiten) und Bedarfsgerechtigkeit (Zuteilung der erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen zur Armutsbekämpfung). (…)"
Zur Vorlesung von Prof. Dr. Christoph Stückelberger am 26. März 2009 im PDF auf www.calvin09.org >>>