THEOLOGIE VON A BIS Z
Stichwortsuche alphabetisch
Das Verhältnis von Kirche und Staat
Überlegungen auf dem Hintergrund der V. These der Barmer Theologischen Erklärung'
Die V. These der Barmer Theologischen Erklärung:
"Fürchtet Gott, ehret den König." (1. Petr 2,17)
"Die Schrift sagt uns, daß der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott
die Wohltat dieser seiner Anordnungen an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden."
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
die theologische Qualifizierung des Verhältnisses von Kirche und Staat ist ein Grundthema der christlichen Kirchen seit der Zeit der ersten Gemeinden. Diese Aufgabe stellte sich in besonderer Weise angesichts des Unrechtsregimes im Nazideutschland des vergangenen Jahrhunderts, also zu der Zeit, als die Barmer Theologische Erklärung (BTE) entstand. Diese grundsätzliche Frage stellt sich auch heute mit neuen und aktuellen Akzenten für die demokratischen Ordnungen in unserem säkularisierten und weltanschaulich pluralen Europa. Und sich daraus ergebende konkrete Fragen nach Art und Maß sinnvoller Zusammenarbeit und nach notwendiger Abgrenzung von Kirche und Staat begleiten mich, seit ich Leitungsämter in der evangelischen Kirche wahrnehme.
Von 'maß-geblicher' Bedeutung bei der Suche nach angemessenen Antworten waren und sind für mich in diesen Fragen neben Paulus, den Pastoralbriefen, Augustin und den Reformatoren die Thesen der BTE.
Zu meiner Freude hat die Reformierte Kirche Ungarns während ihrer Synode im November 2009 beschlossen, eine Aufnahme der BTE in die Reihe ihrer Bekenntnisse zu erwägen. Auch im Blick darauf verstehe ich meine folgenden Überlegungen zu dem Verhältnis von Kirche und Staat nicht als „Belehrung“, sondern als einen Diskursbeitrag unter Partnerkirchen mit grundlegenden Gemeinsamkeiten im Kirchenverständnis und in der Wertschätzung der BTE.
Ich werde in dem ersten Teil meines Vortrags die Entstehung und Wirkung der ganzen BTE in den Blick nehmen, bevor ich im zweiten Teil meiner Überlegungen konkret auf die V. These der BTE eingehe. Im dritten Teil meines Vortrags werde ich die Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Staat mit der Perspektive der gegenwärtigen Herausforderungen und Aktualisierungen thematisieren. Den Abschluss bilden drei Thesen, die als Anstoß für weitere Diskussionen gedacht sind.
1. Zur Barmer Theologischen Erklärung
1.1 Entstehung und Wirkung
Im kommenden Jahr feiert die BTE ihren 80. Geburtstag. Auf der Bekenntnissynode von Barmen wurde Ende Mai 1934 die BTE verfasst und verabschiedet. Sie gilt bis heute als schriftgemäße, für das Verständnis und den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums und hat in einigen evangelischen Kirchen den Rang einer Bekenntnisschrift.
In ihrer Rezeption wurde die BTE zeitweilig als eine kirchliche Begründung politischen Widerstandes gegen die aufkommende Nazidiktatur gesehen. Das ist sie in ihrer Konsequenz auch geworden, das war allerdings ursprünglich so nicht intendiert. In der Vorbereitung und dann auf der Synode in Barmen selber ging es darum, dass die evangelische Kirche "Kirche Jesu Christi" bleibt. Es war das vorrangige Ziel, in dieser Zeit der Bedrängnis eine Vergewisserung über das biblisch begründete evangelische Kirchenverständnis zu erreichen. Denn es bestand die Gefahr, dass die evangelische Kirche, getrieben von der "Glaubensbewegung Deutsche Christen" und dem Druck staatlicher Einflussnahme, in einen deutsch-völkischen Götzenkult abglitt. Die BTE war also eine Reaktion auf eine Bedrohung der Kirche.
Diese Bedrohung war zunächst keine massive physische Bedrohung von außen etwa in dem Sinne, dass die Kirchen verboten und Kirchen-Mitglieder systematisch verfolgt und eingekerkert wurden. Die Bedrohung vollzog sich vielmehr im Inneren der Kirche. Eine geistliche Machtübernahme und Infrage-Stellung der Grundlagen und Ziele der evangelischen Kirche drohte durch die "Deutschen Christen" in Kooperation mit der NSDAP und Organen des nationalsozialistischen Staates.
Im Sinne der beginnenden Gleichschaltung gesellschaftlicher Institutionen unter der Naziherrschaft wurde ein "neues Bild von Kirche" im November 1933 auf der Kundgebung der "Glaubensbewegung Deutsche Christen" im Berliner Sportpalast entworfen. Sie forderte eine "deutsche Volkskirche". Deren Verkündigung müsse von aller orientalischen Entstellung gereinigt werden. Eine schlichte frohe Botschaft des Evangeliums mit einer heldischen Jesusgestalt im Zentrum sollte die Grundlage eines "artgemäßen Christentums" bilden. Die deutsche Reformation fände ihre Vollendung, indem sie dem Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates gerecht würde. Eine institutionelle Gleichschaltung wurde durch die Einführung des ‚Führerprinzips’ in die Kirchenordnungen und die Übernahme des "Arierparagraphen" in das kirchliche Recht angestrebt und in vielen evangelischen Landeskirchen auch erfolgreich umgesetzt.
Gerade die Übernahme des "Arierparagraphen" wurde aber zu einem Auslöser für deutlichen innerkirchlichen Widerstand: Lutherische, unierte und reformierte Christen, seit der Reformation an Schrifttreue als leitendem Prinzip orientiert, fühlten sich herausgefordert, selbst Position zu beziehen. Dieses Prinzip, sich in Bindung an die Heilige Schrift auf die Herausforderungen der Zeit zu beziehen, kennzeichnet und qualifiziert die BTE. Und gerade deshalb ist sie bis heute ein Dokument, das Christenmenschen hilft "evangelische Wahrheiten" für ihre Zeit zu formulieren.
In diesem Kontext ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Bekenntnissynode von Barmen keine offizielle Veranstaltung der verfassten Kirchen war. Barmen war eine freie Zusammenkunft engagierter Laien und Theologen. Gerade die Laien spielten eine entscheidende Rolle bei der Annahme des Textes. So verfassten die lutherischen Laien eine Mahnung an ihre Theologen, um der Bedeutung dieses Bekenntnisaktes willen theologische 'Überspitzungen' zurückzustellen. Das führte zur Abreise eines lutherischen Theologieprofessors und damit zur einstimmigen Annahme der BTE.
1.2 Die Thesen - Aufbau und Inhalt
Die Stärke der BTE liegt in ihrer Konzentration auf sechs Thesen mit gleichzeitiger Konkretion und konsequentem Schriftbezug. Allen 6 Thesen sind Bibelworte voran gestellt. Sie sind als Kurzfassung von Kernaussagen der Heiligen Schrift zu dem jeweiligen Thema zu verstehen und sind somit konstitutiver Bestandteil der Thesen. Dann wird eine Position (Affirmation) beschrieben, die als ein positives Bekenntnis formuliert ist. Auf der Grundlage der Position erfolgt jeweils die Negation, also die Verwerfung der als falsch erkannten Lehren.
Die BTE ist somit zugleich Beispiel für einen zentralen theologischen Grundsatz aller kirchlichen Verkündigung und aller Bekenntnisformulierungen: Das biblische Wort hat Bekenntnisaussagen wie Verwerfungen zu begründen, und das begründende 'Ja' geht dem verwerfenden 'Nein' voraus! Karl Barth, dem die Formulierung der BTE wesentlich zu verdanken ist, hat das so verdeutlicht: "Das Nein hat keine selbständige Bedeutung. Es hängt ganz an dem Ja. Es kann nur laut werden, indem das Ja laut wird."
Inhaltliches Fundament der BTE ist das eine Wort Gottes, das den Namen Jesus Christus trägt. Von Jesus Christus sagt die I. These, dass er das in der Bibel bezeugte eine Wort Gottes ist, das allein wir zu hören, dem wir im Leben wie im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Diese I. These hat für die gesamte Erklärung die gleiche Funktion wie das 1. Gebot für die 10 Gebote: Sie ist zugleich Fundament und Mitte, aus ihr ergibt sich alles Übrige.
Die II. These macht geltend, dass Gottes Wort tröstlicher und befreiender Zuspruch, aber damit zugleich auch Anspruch auf unser ganzes Leben ist. Die III. und IV. These sagen, dass und wie von diesem Wort her die Kirche von der Gemeinde her zu begreifen ist, wie sie ihren Auftrag als Dienst der ganzen Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Ämtern zu verrichten hat. Die V. These verdeutlicht, dass nicht nur die Kirche Ausdruck und soziale Gestalt der heilsamen Gegenwart und Kraft des Wortes Gottes ist, sondern auch der Staat.
Schließlich werden Selbstverständnis und Auftrag der Kirche kurz und prägnant in These VI formuliert: "Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk."
Nach dem Verständnis der BTE hat die Kirche also die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alle Menschen, ob sie es hören wollen oder nicht, im kleinsten Gemeindekreis wie auch auf den Podien der Welt. Dies ist eine spannende und Spannungs-reiche Herausforderung bis heute, gerade auch in unserem säkularisierten und weltanschaulich pluralen Europa. Die Botschaft unserer Kirchen richtet sich auch an die, die ihre eigenen Konzepte für die Welt haben und deshalb meinen, auf ein öffentliches Auftreten und Wirken der Kirche verzichten zu können.
2. Einordnung der V. These der Barmer Theologischen Erklärung
Die V. These der BTE ordnet Staat und Kirche ihre Aufgaben zu – und zwar "in der noch nicht erlösten Welt". Diese These schärft unseren realistischen Blick auf die Welt, so wie sie auch nach Kreuz und Auferstehung Christi für jeden Staat und für jede Kirche noch immer als Gestaltungsraum gegeben ist, also ohne "paradiesische Zustände", in ihren Begrenzungen und mit ihren Fehlern.
Wie bei den anderen Thesen, ist auch in der fünften These das vorangestellte Bibelwort "Fürchtet Gott, ehrt den König." (1. Petr. 2,17) nicht schmückendes Beiwerk, sondern konstitutiv für das Verständnis der nachfolgenden Aussagen! Hans Asmussen, der zusammen mit dem Hauptautor Karl Barth die Thesen entworfen hat, nahm in seinem Einbringungsvortrag Bezug auf diese Bibelstelle und hob hervor: "dass uns dieses eine Wort der Schrift fester bindet und fester in Gehorsam gegen die weltliche Obrigkeit hält, als tausend Eide und irdische Bindungen uns halten können.“
Aber: Es geht hier nicht um 'Untertanengehorsam' und auch nicht um ein beziehungsloses Nebeneinander der sogenannten 'Zwei Reiche' – des Reiches Gottes und der Reiche dieser Welt. Deren Beziehung aufeinander ist in dem kurzen Bibelwort als eine Rangfolge festgelegt: Die 'Furcht' im Sinne von 'Ehrfurcht' und in Luthers Verständnis von 'respektvoller Liebe' gebührt Gott. Die der Furcht nachzuordnenden 'Ehre' im Sinne von Achtung kommt dem König – heute würden wir sagen: der staatlichen Ordnung und seinen Repräsentanten – zu.
Die dem Bibelwort folgende Affirmation der V. These bekennt: Der Staat ist, wenn er Gottes Anordnung gemäß für Recht und Frieden sorgt, eine Wohltat, die den Menschen in "Dank und Ehrfurcht" versetzt, allerdings: nicht gegenüber dem Staat, sondern gegenüber Gott! Es geht also nicht um eine bedingungslose Anerkennung des Staates in jeder Form oder gar um blinde Unterwerfung. Vielmehr wird anerkannt, dass es in dieser Welt ordnende Strukturen braucht, die hergestellt werden müssen durch Rechtsfindung und Rechtssetzung, um den Frieden zu erhalten.
Da Rechtsetzungen, Strukturen und staatliche Ordnungen nicht zeitlos und situationsunabhängig definiert werden können, kommt es bei deren Festlegung und Durchsetzung auf "das Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens" an. Recht und Frieden kommen nicht ohne Kompromiss und Konsens in der jeweiligen Situation aus.
Während der Staat zur Aufrechterhaltung der Rechts- und Friedensordnung als 'ultima ratio' Gewalt androhen darf, gilt für die Kirche, dass sie allein der Kraft des Wortes vertraut und gehorcht. In diesem Sinne richtet sich die Kirche an die "Verantwortung der Regierenden und Regierten", indem sie an "Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit" erinnert. Damit gibt sie keine direkten politischen Handlungsanweisungen, sondern die Kirche nennt Maßstäbe, Rahmenbedingungen und Kriterien, an denen politisches Handeln zu prüfen und zu messen ist. Selbst wenn die Kirche aus der Gewissheit heraus lebt, dass "Gott alle Dinge trägt", so erfolgt daraus noch keine klerikale politische Bevormundung. Die relative Eigenständigkeit des Staates bleibt anerkannt. Kirche soll also nicht selbst Politik machen, sondern sie soll Politik möglich machen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders hervorheben, dass Barmen die Verantwortung der Regierten nennt. Die Verantwortung für den Staat kann nicht einfach auf 'Funktionäre' abgeschoben werden, so dass sich die populäre Einschätzung der Politik als 'schmutziges Geschäft', von dem man sich tunlichst fernhalten muss, ausdrücklich verbietet. In Barmen V wird eine grundsätzliche Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen festgelegt. Deshalb begrüßen wir es gerade auch als Kirchen, dass dieses Jahr 2013 von der EU als "Europäisches Jahr der Bürger und Bürgerinnen" ausgerufen wurde und auch auf europäischer Ebene die Mitverantwortung der "Regierten" verstärkt in den Blick genommen wird.
Die Eigenständigkeit eines jeden Staates als ordnungssetzende Kraft wird in der BTE als relativ vorausgesetzt, weil kein Staat einen Absolutheits- oder Totalitätsanspruch gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern hat. Das wird im zweiten Teil der V. These der BTE, in der Verwerfung, ausgesagt. Im Einbringungsreferat von Hans Asmussen hieß es seinerzeit in Barmen: „Verkündigt der Staat ein ewiges Reich, ein ewiges Gesetz und eine ewige Gerechtigkeit, dann verdirbt er sich selbst und mit sich sein Volk!“
Ewig sind weder Staat noch Kirche. Ewig ist allein das eine Wort Gottes, das beide – Staat und Kirche – trägt und erhält. Totalitäre und übergriffige Ansprüche des Staates wie auch der Kirche werden hier deutlich zurückgewiesen. Weder darf und soll der Staat sich anmaßen, zur "einzigen und totalen Ordnung menschlichen Lebens" werden zu wollen. Noch darf und soll die Kirche sich "staatliche Aufgaben und staatliche Würde" aneignen. Diese Mahnung an Staat und Kirche, sich auf die je eigene Aufgabe und Verantwortung zu beschränken, gewinnt aktuell angesichts verstärkter Forderungen aus politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland nach einer laizistischen Gesellschaftsordnung und angesichts vielfältiger kirchlicher Einflussnahme auf staatliche Gesetzgebungsverfahren eine ganz neue Aktualität.
3. Herausforderungen und Aktualisierung für heute: Überlegungen zum Verhältnis von Kirche und Staat in einem säkularisierten und weltanschaulich pluralen Europa
3.1 Öffentliche Verantwortung als Auftrag der Kirche
Der aus dem Missionsbefehl abgeleitete und in BTE VI formulierte Auftrag der Kirche, sich "an alles Volk" zu wenden, führt die Kirche über sich selbst hinaus in eine öffentliche Verantwortung zum Wohle aller Menschen. Deshalb wird Kirche ihrem Auftrag nicht gerecht, wenn sie sich allein auf innerkirchliche Interessen und auf das private Seelenheil der Gläubigen konzentriert. Ein Verzicht auf öffentliches Auftreten und Wirken der Kirche, also ein Rückzug in die Kirchen-Innerlichkeit, ist mit den Verwerfungen der V. These der BTE auch keineswegs intendiert. Wenn die Kirche den Staat an "Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit" erinnert, dann kann sie dies aus ihrem Selbstverständnis heraus nicht unter Ausschluss jedweder Öffentlichkeit, quasi 'im stillen Kämmerlein' tun. Allerdings ist sie gehalten, gerade auch ihr öffentliches Reden und Handeln an das Wort der Heiligen Schrift und an theologische Grundpositionen zu binden.
Die BTE ist ein Dokument kritischer evangelischer Freiheit zur menschlichen Verantwortung in Kirche und Staat. Sie verpflichtet die Kirche dazu, diese Freiheit zu wahren, sie zu nutzen und auch öffentlich wahrzunehmen; und sie richtet die Erwartung an den Staat, diese Freiheit zu achten. Sie erinnert alle, die politischen und kirchlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten nicht weniger als die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, an ihre Verantwortung vor Gott und an ihre gemeinsame Pflicht, öffentlich für Recht und Frieden einzutreten.
Es ist erfreulich, dass diese Aufgabe der Kirchen dank des ökumenischen Engagements mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Ende 2009 auch im Europäischen Primärrecht Anerkennung gefunden hat. In Artikel 17 des Vertrages wird das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Kirchenrecht geregelt. Es wird festgestellt, dass nicht die Union für die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zuständig ist, sondern der jeweilige Mitgliedsstaat. Allerdings wird die Bedeutung der Kirchen und Religionsgemeinschaften für die europäische Gemeinschaft positiv wahrgenommen: die Union ist auf den "besonderen Beitrag" von Kirchen und Religionsgemeinschaften angewiesen. Auch die Europäische Union anerkennt also, dass sie von Voraussetzungen lebt, die sie nicht selbst garantieren kann – um das berühmte Zitat des Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde aufzunehmen.
3.2 Das Erinnern an Gottes Gerechtigkeit konkretisiert sich auch in der Verantwortung unserer Kirchen für gerechte Lebensbedingungen in Europa und weltweit
"Erinnern an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit" heißt für die Kirche Jesu Christi, dass sie ihr Verständnis von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen und der daraus resultierenden Würde jedes und jeder Einzelnen immer wieder neu durchbuchstabiert und konkretisiert. Auch heute werden sich unsere Kirchen dabei vom Wort Gottes in die Verantwortung rufen lassen, mit ihren Worten und Taten für die Sicherung der Grundbedürfnisse der Menschen einzustehen – also für ihr tägliches Brot, für gerechte Bildungschancen, für menschenwürdige Arbeitsverhältnisse, für ihre körperliche Gesundheit, sowie auch für die Sorge um ihre Seele.
Nikolaus Schneider
Vor 90 Jahren als Bekenntnis der Deutschen Evangelischen Kirche formuliert und auf der Bekenntnissynode in Wuppertal-Barmen 1934 verabschiedet, stand sie im Mittelpunkt einer Veranstaltungsreihe in den evangelischen Kirchengemeinden in Burbach (Siegerland).