II. Tagung zur Konfessionskultur des Reformiertentums

Christoph Strohm (Heidelberg)

Vortrag

Fr., 08.10.2021

Der Beitrag des ius publicum zur Einhegung konfessionell aufgeladener Konflikte

In der Frühen Neuzeit gelang mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 und dem Westfälischen Frieden von 1648 eine rechtliche Absicherung friedlichen Zusammenlebens. Angesichts des Konflikts religiös unbedingter Wahrheitsansprüche war das eine erhebliche kulturelle Leistung. Konnten hier einzelne Konfessionen mehr beitragen als andere? Gab und gibt es in den verschiedenen Konfessionen und Religionen unterschiedliche Potentiale zur Entwicklung von friedenssicherndem Recht? Wie verhalten sich hier religiös-kulturelle zu anderen Faktoren? Ist das Verhältnis der sich herausbildenden Konfessionen einfach als Konflikt-Konstellation zu beschreiben oder boten sich auch produktive Entwicklungsmöglichkeiten im Zuge der konfessionellen Konkurrenz? Diese Fragen, die auch für die Gegenwart von brennendem Interesse sind, werden anhand einer Rekonstruktion der Debatten zum entstehenden Öffentlichen Recht erörtert.

 

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